| | Dieselpartikelfilter - Nachträglicher Einbau. |
Zum 1. März 2007 trat die neue Kennzeichnungsverordnung in Kraft. Diese ermöglicht, in Städten Fahrverbote auszusprechen, sollten die Grenzwerte der Feinstaubanteile in der Luft überschritten werden. Fahrzeuge, welche die aktuellen Richtlinien zur Partikelemission erfüllen, werden von solchen Fahrverboten ausgeschlossen.
Durch die Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters können Sie eine Verbesserung der Emissionswerte Ihres Fahrzeugs erreichen und somit einem Fahrverbot ganz oder teilweise (je nach Schadstoffklasse) entgehen.
Neben der uneingeschränkten Fahrt auch bei eventuellen Fahrverboten, leisten Sie mit einer Nachrüstung einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Des Weiteren liegt ein Gesetzesentwurf vor, der ab dem 1. April 2007 auch rückwirkend die Förderung der Dieselpartikelfilter-Nachrüstung mit einem einmaligen Steuerfreibetrag in Höhe von 330 € vorsieht.
Gerne beraten wir Sie persönlich - wir freuen uns auf Ihren Anruf in Mössingen, Tel. 07473-9418-0 und in Rottenburg, Tel. 07472-9383-0. |
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