Freie Fahrt für Ihren Sprinter

– trotz eventueller Fahrverbote.

Dieselpartikelfilter_380
Dieselpartikelfilter für den Sprinter – Nachträglicher Einbau
Zum 1. März 2007 ist die neue Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Diese ermöglicht, in Städten Fahrverbote auszusprechen, sollten die Grenzwerte der Feinstaubanteile in der Luft überschritten werden. Sprinter mit PKW-Zulassung, welche die aktuellen Richtlinien zur Partikelemission erfüllen, werden von solchen Fahrverboten ausgeschlossen.

Durch die Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters können Sie eine Verbesserung der Emissionswerte Ihres Fahrzeugs erreichen und somit einem Fahrverbot ganz oder teilweise (je nach Schadstoffklasse) entgehen.

Neben der uneingeschränkten Fahrt auch bei eventuellen Fahrverboten, leisten Sie mit einer Nachrüstung einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Des Weiteren liegt ein Gesetzesentwurf vor, der ab dem 1. April 2007 auch rückwirkend die Förderung der Dieselpartikelfilter-Nachrüstung mit einem einmaligen Steuerfreibetrag in Höhe von 330 € vorsieht.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu einer Nachrüstung Ihres Fahrzeugs. Wir freuen uns auf Ihren Anruf in Mössingen Tel. 07473-9418-0 und in Rottenburg Tel. 07472-9383-0.